Ist eine einpolige Absicherung an einem ortsveränderlichen Gerät zulässig?

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Man musss die Kirche schon noch im Dorf lassen und Fallunterscheidungen treffen.

Eine Maschine oder Maschinensteuerung ist nicht für den Wohnzimmertisch gedacht. Wer im Wohnzimmer daran herumbastelt, den Zugangsschutz entfernt und dann "die kleine Nichte" drum herumtollen, gar damit "spielen" lässt, umgeht die Schutzmechanismen in unzulässiger Weise und ist für Folgen selbst verantwortlich. Als Fachperson sowieso, aber auch als Privatperson.

Zudem ist das kein Fall für eine Produktnorm der Maschinenrichtlinie, denn die kennen bis auf Sondermaschinen keinen "Privatgebrauch". Maschinen für privaten Hausgebrauch (im Haus) fallen nicht unter die Maschinenrichtlinie, sondern sind Haushaltsgeräte. Deren Produktnormen "achten" auf so etwas. Wird eine Maschine (missbräuchlich) so "verwendet", ist es ein Fall der allgemeinen Produkthaftung (und für einen extra Threat).

Allerdings gibt es so etwas mit dem nicht kleinen Markt der Maschinenbausätze und unvollständigen Maschinen, der speziell auch Privat(bastler) anspricht. Die Hersteller haben dabei erkennbare Probleme mit der Sicherheit, weil die privaten Käufer "zusätzliche Sicherheit", die teils nicht wenig kostet und als "Belohnung" oft noch einschränkt, nicht bezahlen wollen. Man muss auch sagen, wenn es aus Deutschland zu teuer ist, wird eben billiger Import über eine ausländische Plattform gekauft.

Diese Problematik ist der Markaufsicht bekannt
Deshalb hat sich die Marktaufsicht vor nicht allzulanger Zeit in einer deutschlandweiten Aktion die wichtigsten Hersteller einer bestimmten Maschinenart (welche auch an Privat verkauft wird) "zur Brust" genommen, indem von jedem ein Maschinenbausatz gekauft und nach MR analysiert wurde. Jeder musste dann den ihm übergebenen Mängelbericht dem Amt gegenüber abarbeiten, um eine Produktsperrung zu vermeiden. Da ich einige Vorgänge kenne, darf ich sagen, dass die Aufsichtsbehörde dabei recht kompromissbereit und keinesfalls willentlich geschäftsverhindernd agierte. Erhebliches Engagement und Beschäftigung mit dem Thema erwartete sie allerdings.

Wie löst man das?
Wer grundsätzlich nicht für private Nutzung verkauft, mit ausreichend Schutz- und Warnhinweisen. Teils wird Privatkauf verriegelt.
Wer auch an Privat liefert, muss sich zusätzlich absichern. Einmal muss er den privaten Käufer zur ausreichenden Fachkraft "ertüchtigen" und umfangreich auf seine Pflichten hinweisen bis zur Zusicherung von Maßnahmen, bevor gekauft werden kann. Hört sich leicht an, ist und bleibt aber eine schwierige und im Kern nicht wirklich lösbare Gratwanderung.
Du magst im wesentlichen Recht haben mit allem was du schreibst, aber es ging hier um echte Sicherheit, nicht um gesetzliche und da kommt auch die "Nichte" ins Spiel. Da ich aber nicht mal "eventuell Sachkundig" bin, bin ich hier raus. (Wieder ein Beitrag mehr)

Edit: @olivertonn: wenn du hinter einem Schukostecker die Leiter teilen musst (Klemmen, Verteiler), würde ich niemals "hellblau" als Farbe für die Leiter verwenden, auch wenn es nach VDE für Außenleiter zulässig ist. Ich nehme dann für beide rot oder braun und für PE gn/gb. Damit ist PE der einzig sichere Leiter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Edit: @olivertonn: wenn du hinter einem Schukostecker die Leiter teilen musst (Klemmen, Verteiler), würde ich niemals "hellblau" als Farbe für die Leiter verwenden, auch wenn es nach VDE für Außenleiter zulässig ist. Ich nehme dann für beide rot oder braun und für PE gn/gb. Damit ist PE der einzig sichere Leiter.

Die Verdrahtung der Netzseite mit 2 x rot habe ich bei solchen Aufbauten auch schon gemacht. Dann weiß man zumindest "Finger weg" von Rot.
Ist zwar nicht normgerecht ... Aber was ist bei sowas schon nach Norm.

@Eventuell sachkundig
Mit den Normen ist es halt irgendwie so wie der Aussage dass Hummeln nach den Gesetzen der Physik nicht fliegen können.
https://aktion-hummelschutz.de/biologie/physik-hummeln-koennen-nicht-fliegen/
Die Hummel weiß das nicht und fliegt trotzdem.
Du schreibst:
Eine Maschine oder Maschinensteuerung ist nicht für den Wohnzimmertisch gedacht.
Und sie steht halt trotzdem auf dem Wohnzimmertisch und wird dort betrieben.

@oliver.tonn
Genau für solche Aufbauten haben wir die PRCD-S angeschaft.
Wenn es dann noch weniger normgerecht und bestimmungsgemäß wird, verwenden wir einen mobilen Trenntrafo.

Für reine SPS-Aufbauten hab ich persönlich ein altes schutzisoliertes 24V 120W Laptop-Netzteil.
 
Und nach den Schukostecker gibt es keinen N mehr sondern L1 und L2 mit 230V.

Somit wird auch kein N geschaltet.

Für den Überstromschutz eines Verbrauchers ist es unerheblich in welcher L unterbrochen wird.
Bei Erdfehler muss die Schutzmaßnahme der Steckdose greifen (RCD oder falls nicht vorhanden LSS, PE muss ausreichenden Querschnitt haben um diesen Strom führen zu können)
 
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